CDU/FDP: weiterhin stramm Rechts gegen Schwule, Lesben, Migranten, etc.


Laut einer aktuellen Meldung auf Queer.de weigern sich CDU und FDP immer noch , die von ihnen verantworteten Strafrechtsurteile gegen gleichgeschlechtlich liebende Männer in der Zeit zwischen 1945 und 1994 aufzuheben und die Opfer des § 175 zu entschädigen. Die „Begründung“ liefert der  „ledige“ FDP-Politiker Jörg van Essen, in dessen Zeit als Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt in Hamm bundesweit 2.156 Verurteilungen wegen “homosexueller Handlungen” fallen. “Mit Stolz schauen wir auf unsere Verfassung und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung”, lobt van Essen das Rechtssystem, unter dessen Fittichen etwa 100.000 rechtskräftige Urteile wegen Unzucht zwischen Männern ausgesprochen wurden. Muss man da nicht ein paar persönliche Kollateralschäden in Kauf nehmen? Flankenhilfe erhält der Oberst der Reserve in seinem Anschlag auf die Interessen der Opfer des § 175 von dem CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling, der den Grünen-Antrag als den Versuch brandmarkt, “rückwirkend die deutsche Rechtsordnung” auszuhebeln.

Themenwechsel. Statt sich weiter mit der drolligen Forderung von Schwulen nach historischer Gerechtigkeit zu befassen, möchte sich die CDU in Berlin lieber einem aktuelleren Thema zuwenden. Nachdem Schwule auf dem Gebiet der früheren BRD – in der DDR wurde das Pendant zum westdeutschen §175 bereits 1988 abgeschafft –  1994 im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR aus ihrer Rolle als Opfer des CDU-Staats endlich entlassen wurden, möchten die Konservativen sie nunmehr für ihr Projekt eines Ausbaus staatlicher Gewaltsysteme begeistern, und zwar besonders im Hinblick auf die Situation ethnisch Minorisierter. Hierzu soll das “Augenmerk” verstärkt “auf Herkunft und kulturellen Hintergrund der Täter” homophober Übergriffe gerichtet werden, um in Fortsetzung der erfolgreichen Integrationspolitik der letzten Jahre die Quote von Migrant_innen in Berliner Strafanstalten weiter anzuheben. Für diesen Zweck bezieht sich die CDU in ihrem Landesparteiprogramm erstmals “stolz auf die Vielfalt der Lebensentwürfe und Lebensformen in unserer Stadt”, für deren Förderung sich die Partei in der Vergangenheit ja bleibende Verdienste erworben hat (siehe oben!).

Doch das Spiel geht auch umgekehrt. So versuchte der von der CDU als Gutachter bestellte Verfassungsrichter Prof. Dr. Winfried Knuth (Uni Halle) noch im Mai vergangenen Jahres, die Einführung eines grundgesetzlichen Diskriminierungsschutzes aufgrund der “sexuellen Identität” mit dem Argument zu verhindern, dass dieser das Bekenntnis von Muslimen zur deutschen Verfassung erschwere. Ein kluger Schachzug: Auf diese Weise muss sich die CDU ihre eigene Homophobie nicht als solche zurechnen lassen, sondern schiebt Muslime vor, deren angebliche Rückständigkeit man an anderer Stelle zum Vorwand für ein Selektieren nach eingeübten Deitschem Muster nimmt. Immerhin hält man ja auch am Unrecht aus der Nazizeit fest, warum soll das dann nicht auch für die Juden, ähm Muslime gelten?Nur dumm, dass der Zentralrat der Muslime gegen dieses fiese Spielchen intervenierte und sich prompt dafür aussprach, den Diskriminierungsschutz von Schwulen und Lesben im Grundgesetz zu verankern. Dass das auf die Blockadehaltung der CDU keinerlei Einfluß hatte, versteht sich von selbst…

Dazu fällt einem dann nur die Bezeichnung des ganzen ein, die ein dort schreibender User dazu machte:
UNRECHTSSTAAT BRD

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